Inflationsausgleichsprämie trotz Kündigung
#1

Ich war über 30 Jahre im Öffentlichen Dienst tätig und habe zum 30.06.2023 gekündigt. Steht mir trotzdem die Inflationsausgleichsprämie zu? Wenn ja, in welcher Höhe?
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#2

Findet der TV Inflationsausgleich Anwendung auf das Arbeitsverhältnis?
Es liegt keine längere Arbeitsunfähigkeit oder Sonderurlaub etc. vor?
Wenn dies alles zutrifft besteht Anspruch auf die Einmalzahlung des Inflationsausgleiches. Höhe hängt von Vollzeit/Teilzeit ab.
Im Bereich TVöD, des TV-V oder des TV-Wald-Bund wäre es dann 1.240 Euro bei Vollzeit.
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#3

Danke für die schnelle Antwort. Wie das mit dem Tarifvertrag aussieht, kann ich leider nicht sagen. Ich werde meine damaligen Kollegen fragen, ob sie einen Inflationsausgleich erhalten haben. Wenn ja, meinst Du, dass er mir auf alle Fälle auch zusteht?
Sonderurlaub oder Krankheitszeiten hatte ich nicht. Ich war in Vollzeit tätig. Demnach müsste ich 1.240 Euro bekommen, meinst Du?
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#4

Der TV Inflationsausgleich gilt halt nur für die darin aufgeführten Tarifverträge (sprich insbesondere TVöD, TV-V, TV-Wald-Bund, einige der TV-N). Wenn Du von einem dieser Tarifverträge umfasst warst, dann hast du prinzipiell auch einen Anspruch auf dir1.240 €.

Wer dagegen beispielsweise beim Land beschäftigt ist / war, für den gilt / galt ein anderer Tarifvertrag , nämlich der TV-L oder in Hessen der TV-H. Und für TV-L und TV-H wurde NOCH (!) keine Inflationsprämie ausgehandelt.
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#5

Hallo, haben Sie bezüglich ihre Frage Auskunft erhalten? Bin in der gleiche Situation. lg Eva
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