Bildungsurlaub trotz Kündigung
#1

Wir haben einen Beschäftigten der zum 30.06. gekündigt hat. Nun stellt dieser noch einen Antrag auf Bildungsurlaub nach § 8. Können wir diesen Bildungsurlaub ablehnen? Welche Gesetzesgrundlage greift hier....
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#2

Welches Bildungsurlaubsgesetz greift?
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#3

§ 8 des Bildungfreistellungsgesetzes Land Sachsen Anhalt....
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#4

Die Kündigung berührt den Anspruch nicht. Soweit die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Bildungsfreistellung erfüllt sind, kämen nur die in § 4 Bildungsfreistellungsgesetz Sachsen-Anhalt genannten Gründe in Frage.
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