Inflationsausgleich bei regelmäßig erheblicher Mehrarbeit
#1

Als Teilzeitangestellter einer kommunalen Musikschule, frage ich mich, wie die Berechnung der Inflationsausgleichsprämie in meinem Fall ausschauen wird.
Ich habe einen Vertrag mit einer Grundarbeitszeit und arbeite aber darüber hinaus seit mindestens 5 Jahren ebenso viel Arbeitszeit obendrauf als Mehrarbeit. Insgesamt komme ich ungefähr auf eine 2/3 Stelle. Das ist also meine tatsächliche regelmäßige Arbeitszeit.
Vielen Dank für eine Einschätzung!
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#2

Relevant ist die vereinbarte Arbeitszeit.
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