Inflationsausgleich bei Arbeitgeberwechsel zum 1.6.23
#1

Hallo, 

Ich war bis zum 31.05.23 bei meinem alten Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst angestellt. Habe seit 01.06. einen neuen Arbeitgeber, auch wieder im Öffentlichen Dienst. 
Welcher Arbeitgeber kommt für die Zahlung der Inflationsprämie in Betracht?
Zitieren
#2

Ich hätte eigentlich gesagt der alte Arbeitgeber. Es scheint aber nicht unumstritten zu sein, dass überhaupt ein Anspruch besteht.

Siehe folgende Diskussion:
https://www.kommunalforum.de/Thread-Ansp...01-06-2023
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort



Möglicherweise verwandte Themen…

 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst