27.05.2023, 00:19
Ich werde zum 01.06.2023 innerhalb des öffentlichen Dienstes von einer kommunalen Stadtverwaltung (TVÖD-VKA) zu einem kommunalen Krankenhaus (TVÖD-K) wechseln.
Das Arbeitsverhältnis bei der komm. Stadtverwaltung bestand vom 02.01.23 bis 31.05.2023.
Habe ich aufgrund des Wechsels Anspruch auf das Inflationsausgleichsgeld, welches im Rahmen der Tarifverhandlungen 2023 für den TVÖD ausgehandelt wurde? Und falls ja, welcher Arbeitgeber zahlt diesen aus?
Das Arbeitsverhältnis bei der komm. Stadtverwaltung bestand vom 02.01.23 bis 31.05.2023.
Habe ich aufgrund des Wechsels Anspruch auf das Inflationsausgleichsgeld, welches im Rahmen der Tarifverhandlungen 2023 für den TVÖD ausgehandelt wurde? Und falls ja, welcher Arbeitgeber zahlt diesen aus?