Herabgruppierung nach Wegfall der höherwertigen Tätigkeit
#1

Guten Tag

Hiermit bitte ich Kenner der Materie um Rat.

Als Zivil-/ Tarifbeschäftigter des Bundes (Haus- und Hof- Handwerker) bin ich vor einigen Jahren als Lehrgeselle eingesetzt worden. Es wurde damals eine neue Stellenbeschreibung/ -bewertung und ein unbefristeter Änderungsvertrag ausgefertigt. Die Stellenbeschreibung umfasste weniger als 50% Tätigkeit als Lehrgeselle. Der andere Anteil der Tätigkeit blieb unverändert Handwerkertätigkeit.

Es erfolgte eine Höhergruppierung von EG5 auf EG7 und die Zahlung einer prozentualen Zulage.

Die Tätigkeit als Lehrgeselle ist nunmehr weggefallen. Der Arbeitgeber hat keine Lehrlinge mehr eingestellt. Somit sind die Ausbildungsverhältnisse ausgelaufen. Hintergrund ist auch, dass die Handwerker mittlerweile per Gestellung für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben tätig sind.

Mein Arbeitgeber will mich nunmehr in die EG 5 zurück gruppieren. Ich bin damit nicht einverstanden, da mir die höherwertige Tätigkeit dauerhaft übertragen wurde und ich den Wegfall dieses Tätigkeitsbereiches nicht verursacht habe. Nunmehr ist eine Änderungskündigung im Gespräch.

Eine weitere Problematik ist die, dass mit der Höhergruppierung die Laufzeit in der Stufe 4 (die ich auch in EG5 hatte) neu angefangen haben soll. Dies, obwohl ich bereits zwei Jahre in dieser Stufe war. Bei einer Herabgruppierung soll dies nicht korrigiert werden. Somit "büße " ich die zwei Jahre ein. Ist dies rechtens?

Ich freue mich auf Hinweise, Ratschläge......

Danke
malermeister54



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#2

Moin,

grundsätzlich möglich ist die Änderungskündigung zur Herabgruppierung. Gilt für Dich bereits der Schutz des § 34 Abs. 2 TVöD (15 Jahre bei diesem Arbeitgeber beschäftigt)?

Grüße
1887
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#3

Guten Tag und Hallo

Bei dem Arbeitgeber bin ich seit 8 Jahren beschäftigt. Somit falle ich nicht unter den Kündigungsschutz aufgrund langjähriger Betriebszugehörigkeit. Eine Behinderung liegt auch nicht vor.

Viele Grüße

malermeister53
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