Höherwertige Tätigkeit
#1

Hallo,
ich bin als Facharbeiter in einer Kommune eingestellt und besitze einen Meistertitel in einem Handwerksberuf. Ich soll jetzt einen Azubi bekommen und übe meiner Meinung nach nun eine höherwertige Tätigkeit aus. Ich bin jetzt in EG 5. Welche EG steht mir zu wenn ich dann verantwortlicher Ausbildungsmeister bin?
Ich freue mich auf viele Antworten!
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#2

Wenn man dauerhaft und überwiegend als Ausbilder im Sinne der Ausbilder-Eignungsverordnung in einem erlernten oder verwandten Fach eingesetzt wird, ist man in Lohngruppe 7 (mit Aufstieg in Lohngruppe 8a) eingruppiert. Diese wird übergeleitet in die Entgeltgruppe 8 TVöD.

Wenn man allerdings als Facharbeiter tätig ist und nur einen Azubi betreut, dann hat dies in der Regel keine Auswirkung, man bleibt in der angestammten Entgeltgruppe.

In der Regel dürfte bei dir die 2. Alternative zutreffen.
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