§ 14 TvÖD höherwertige Tätigkeit, jetzt dauerhaft, Höhergruppierung
#1

Hallo liebe Forenmitglieder,

ich habe eine Frage zum Thema Eingruppierung bzw. § 14 TvÖD - höherwertige Tätigkeit.

Ich bin in EG 8 eingruppiert und seit 2012 vertretungsweise auf die Stelle einer Kollegin (EG 9) versetzt worden. Die Zulage nach § 14 TvÖD (höherwertige Tätigkeit) erhalten ich seitdem.

In 2013 ist die Kollegin aus der Elternzeit wieder zurück gekehrt, dann aber in eine andere Abteilung und auf eine andere Stelle gesetzt worden.

Ich bin seitdem dauerhaft auf der EG 9 Stelle eingesetzt und erhalte weiterhin die Zulage. Dies erfolgt aber aus meiner Sicht nach keiner rechtlichen Grundlage mehr, da die Kollegin ja wieder im Dienst ist und keine zeitweise Vertretung mehr erfolgt.

Auf Nachfrage beim Arbeitgeber, ob ich nun die Höhergruppierung in EG 9 erhalten kann, werde ich abgespeist.....
Kann ich die Höhergruppierung verlangen? Wenn ja, auf welcher tariflichen Grundlage? Brauche eine Argumentation...

Vielen Dank schonmal für evtl. Antworten.
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#2

Beantragen kann man alles.

Erfüllst du denn die Voraussetzungen (Studium oder AII) für die E9-Stelle?
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#3

Ja, habe den A2 Lehrgang.

Die Frage war ja, ob es eine Grundlage im Tarif gibt, wonach ich die Höhergruppierung verlangen kann. Da ich die höherwertige Tätigkeit jetzt dauerhaft ausübe.

Problem ist auch noch, dass die Stelle keine Stellenbewertung hat. Habe Bedenken, das eine solche vom AG eingefordert wird und die Stelle dann niedriger bewertet wird.

Ich erhalte aber jedoch die Zulage nach § 14 TvÖD, dann ist doch vom AG eigentlich indirekt bestätigt, dass es sich um eine EG 9 Stelle handelt oder?
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