Höherwertige Tätigkeit - von Stufe 1 zu 2
#1

Hey, 

bin seit Anfang 2021 in EG 5 Stufe 1. Habe nun eine höherwertige Tätigkeit für ca 7 Monate übertragen bekommen und erhalte eine Zulage nach EG 6 Stufe 1. Müsste ich nach 14 (3) TVöD iVm 17 (4) TVöD nicht eigentlich EG 6 Stufe 2 bekommen? Und was ist nach Ende der übertragenen Tätigkeit? Gehe ich dann zurück in Stufe 1 oder bleibe ich in Stufe 2, auch wenn die ursprüngliche Stufenlaufzeit noch nicht erfüllt ist?

Danke vorab.
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#2

Zulage nach E6 Stufe 2. Die Stufenlaufzeit in der E5 läuft normal weiter. Nach insgesamt 12 Monaten dann Stufe 2.
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