Höherwertige Tätigkeit
#1

Hallo zusammen, 

ich bin zurzeit in EG 6 eingruppiert und kümmere mich zu 50% um Vergaben. Bei meiner Einstellung im Mai 2020 wurde mir gesagt, dass die Stelle (damals neu geschaffen) erstmal mit EG 6 bewertet wurde, weil noch nicht klar war, welche Aufgaben übernommen werden sollen. Zudem wurde mir gesagt, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass ich höhergruppiert werde, aber das wäre erst zum Haushalt 2022 möglich.
Im Februar diesen Jahres wurde dann eine neue Arbeitsplatzbeschreibung erstellt und zur Prüfung weitergegeben.

Jetzt habe ich mitgeteilt, dass ich zum 30.04.21 kündige und woanders eine bessere Stelle bekommen habe (EG 9a).
Einen Tag später heißt es nun, dass mein Arbeitsplatz (für die Stellenausschreibung am Wochenende) auf EG 9a angehoben werden soll. 

Meine Fragen: 
1. War das eine Falschinformation, dass eine Stelle mit höherwertigen Tätigkeiten erst zum nächsten Haushaltsjahr angehoben werden kann?
2. Habe ich rückwirkend noch Anspruch auf Ausgleichszahlungen zwischen EG 6 und EG 9a? 
3. Kann ich mich auf § 13 I TVöD berufen?

Vielen Dank.
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#2

1. Die Eingruppierung wird vom Haushaltsrecht nicht berührt. Allerdings darf man dir eigentlich Aufgaben einer höheren entgeltgruppe nur dann dauerhaft übertragen wenn eine entsprechende Stelle im Haushaltsplan zur Verfügung steht.
2. Wenn tatsächlich bereits Aufgaben nach E9a übertragen sind besteht die Eingruppierung. Rückwirkende Zahlung aber nur für 6 Monate rückwirkend ab Geltendmachung.
3. Es wurde nichts Vorgetragen was darauf Hindeutet, dass § 13 (1) TvöD hier einschlägig sein würde. Entscheidend ist ob Aufgaben nach offiziell dauerhaft E9a übertragen worden oder nicht.
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#3

Anhand der neuen Stellenbeschreibung, die ich zusammen mit meinem Vorgesetzten erstellt habe, wird die Stelle jetzt auf EG 9a angehoben, vorher war keine Stellenbeschreibung vorhanden.
Ist es also sinnvoll, einen schriftlichen Antrag auf rückwirkende Zahlung zu stellen?
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#4

Erkennt denn der Arbeitgeber an, dass diese Aufgaben schon vorher übertragen worden sind?
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