Höhergruppierungsantrag
#1

Hallo, 
meine Kollegin und ich sind seit 1998 Standesbeamte und waren bislang in der EG 7 TVöD eingruppiert. Wir haben beide zeitgleich einen Antrag auf Höhergruppierung in die EG 9a TVöD gestellt. Wir haben beide die gleichen Tätigkeitsmerkmale, die gleichen Arbeitsvoraussetzungen und der Anteil unserer standesamtlichen Tätigkeit beträgt 60 % unserer Gesamtarbeitszeit. Meine Kollegin erhielt kürzlich die EG 9a TVöD und ich leider nicht. Was kann ich dagegen unternehmen?
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#2

Man ist so eingruppiert wie es die dauerhaft übertragenen Tätigkeiten hergeben. Dafür ist kein Antrag oder sowas erforderlich, das passiert automatisch durch den Tarifvertrag. Wenn Du meinst, Dein Arbeitgeber zahlt dir zu wenig, mußt Du das Dir vorenthaltene Gehalt geltend machen.
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#3

Wurde Dein Antrag denn abgelehnt oder wartest Du noch auf eine Antwort? Ich kann mir da unterschiedliche Eingruppierungen gar nicht vorstellen, wenn die Tätigkeiten identisch sind.
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#4

Ja. Man hat mir mündlich mitgeteilt, dass eine Höhergruppierung nicht möglich ist. Habe daraufhin in einem Schreiben meinem Chef die Begründungen für meine Höhergruppierung mitgeteilt und bat um nochmalige Prüfung meines Antrages. Es gibt meiner Meinung nach keinerlei sachliche Gründe für diese Ungleichbehandlung.
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#5

Habt ihr im Standesamt nicht nur faktisch, sondern auch laut Stellenbeschreibug die identischen Aufgaben? Unterscheiden sich eure Aufgaben hinsichtlich der restlichen 40 % der Arbeitszeit?

Ganz allgemein werden üblicherweise nur für einen Teil der Arbeitszeit im Standesamt gründliche und umfassende Fachkenntnisse sowie selbstständige Leistungen zuerkannt. Insbesondere betrifft dies Fälle mit Beachtung ausländischen Rechts sowie sonstige besonders schwierige oder individuell zu bearbeitende Angelegenheiten wie "unübliche" abstammungs-, familien- oder namensrechtliche Fragen, Beurteilung der Zuläsigkeit von Vornamen, Trauungen etc. Im Normalfall wird man da bei max. 50 % landen.

Bei EG 7 würde ich einen Arbeitgeberwechsel in Betracht ziehen oder zumindest androhen...
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