16.03.2022, 09:21
Hallo,
ich bin neu hier in diesem Forum, habe einen verzwickten Fall und benötige Infos zum Eingruppierungsrecht.
Hier ist "mein Fall":
Bis zu meinem Beschäftigungsverbot (Schwangerschaft) im September letzten Jahres war ich als Sachbearbeitung für Gewerbesteuer/Vergnügungssteuer... eingesetzt und mit EG 6 eingruppiert.
Seit Oktober 2021 ist die Stelle, deren Tätigkeitsmerkmale identisch zu meinen geblieben sind, mit einem neuen Kollegen besetzt, der nach Übernahme der Tätigkeiten direkt einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt hatte.
Die Stelle ist mit EG 9a bewertet worden und mein Kollegen ist nun in dieser Entgeltgruppe (EG 9a) seit Januar 2022 eingruppiert.
Habe ich einen Rechtsanspruch, da ich die Tätigkeiten zuvor (bis September 2021) ausgeübt habe, ebenfalls höhergruppiert zu werden?
Mein Beschäftigungsverbot dauert noch bis Mai 2022 und danach befinde ich mich im Mutterschutz.
Da ich mich im Eingruppierungsrecht nicht auskenne, hoffe ich nun hier auf Infos, egal ob positiver oder negativer Art.
Viele Grüße
Lisa
ich bin neu hier in diesem Forum, habe einen verzwickten Fall und benötige Infos zum Eingruppierungsrecht.
Hier ist "mein Fall":
Bis zu meinem Beschäftigungsverbot (Schwangerschaft) im September letzten Jahres war ich als Sachbearbeitung für Gewerbesteuer/Vergnügungssteuer... eingesetzt und mit EG 6 eingruppiert.
Seit Oktober 2021 ist die Stelle, deren Tätigkeitsmerkmale identisch zu meinen geblieben sind, mit einem neuen Kollegen besetzt, der nach Übernahme der Tätigkeiten direkt einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt hatte.
Die Stelle ist mit EG 9a bewertet worden und mein Kollegen ist nun in dieser Entgeltgruppe (EG 9a) seit Januar 2022 eingruppiert.
Habe ich einen Rechtsanspruch, da ich die Tätigkeiten zuvor (bis September 2021) ausgeübt habe, ebenfalls höhergruppiert zu werden?
Mein Beschäftigungsverbot dauert noch bis Mai 2022 und danach befinde ich mich im Mutterschutz.
Da ich mich im Eingruppierungsrecht nicht auskenne, hoffe ich nun hier auf Infos, egal ob positiver oder negativer Art.
Viele Grüße
Lisa