28.11.2013, 09:07
Servus zusammen,
wir als PR wurden gem. Art. 75 Abs. 1 Nr. 4 beteiligt, und zwar soll unser Kämmerer von Entgeltgruppe 9 in 10 eingruppiert werden. Wir haben aber ein Problem: eigentlich wollen wir nicht zustimmen, da unser Kämmerer nach Meinung aller Kollegen seine Arbeit nicht ordnungsgemäß ausführt (und das ist sehr milde ausgedrückt!). Er hält seine Fristen nicht ein, er hat seine Miet- und Pachtverträge nicht im Griff, verlegt Rechnungen usw. usw.
Ich habe jetzt gelesen, dass man als PR das Recht hat, die Höhergruppierung zu verweigern, da die Besorgnis besteht, dass andere Beschäftigte benachteiligt werden oder die Besorgnis besteht, dass der Beschäftigte auf dem höherwertigen Arbeitsplatz den Frieden in der Dienststelle durch unsoziales oder gesetzwidriges Verhalten stören wird.
Wie können wir uns in diesem Fall verhalten - zur Anmerkung - er ist auch noch Personalrat!
wir als PR wurden gem. Art. 75 Abs. 1 Nr. 4 beteiligt, und zwar soll unser Kämmerer von Entgeltgruppe 9 in 10 eingruppiert werden. Wir haben aber ein Problem: eigentlich wollen wir nicht zustimmen, da unser Kämmerer nach Meinung aller Kollegen seine Arbeit nicht ordnungsgemäß ausführt (und das ist sehr milde ausgedrückt!). Er hält seine Fristen nicht ein, er hat seine Miet- und Pachtverträge nicht im Griff, verlegt Rechnungen usw. usw.
Ich habe jetzt gelesen, dass man als PR das Recht hat, die Höhergruppierung zu verweigern, da die Besorgnis besteht, dass andere Beschäftigte benachteiligt werden oder die Besorgnis besteht, dass der Beschäftigte auf dem höherwertigen Arbeitsplatz den Frieden in der Dienststelle durch unsoziales oder gesetzwidriges Verhalten stören wird.
Wie können wir uns in diesem Fall verhalten - zur Anmerkung - er ist auch noch Personalrat!