Höhergruppierung neue EGO
#1

014
brauche mal euren Rat: Antrag ja/nein??
Bin derzeit EG 9a, Stufe 5 seit 03/17. Wenn ich einen Antrag auf Höhergruppierung stelle,
falle ich wieder in Stufe 4. Das sind knapp 90 EUR weniger.
Wie verhält sich das mit dem Garantiebetrag?
Zudem habe ich derzeit noch einen Strukturausgleich (30 EUR).
Habe ich dann weniger als jetzt?? und erst in drei Jahren profitiere ich von einer Antragstellung? 
Keine Ambitionen, AG oder Stelle zu wechseln, Rente ist noch weit entfernt.
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#2

...niemand hat durch einen solchen Antrag weniger, als vorher...

...allerdings kommt deine Anfrage wohl zu spät, da Antragstellung nur bis zum 31.12.2017 möglich...
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#3

Für die Höhergruppierung durch die neue EGO ist es zu spät. Einer Stellenbewertung steht aber vielleicht nichts im Wege. Mit der EGO fällt man in der Stufe nicht mehr zurück. Wenn man Höhergruppiert wird dann Stufengleich.
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#4

(29.01.2018, 14:44)Gast schrieb:  Für die Höhergruppierung durch die neue EGO ist es zu spät. Einer Stellenbewertung steht aber vielleicht nichts im Wege. Mit der EGO fällt man in der Stufe nicht mehr zurück. Wenn man Höhergruppiert wird dann Stufengleich.

Frage!

Höhergruppierung nur noch Stufengleich??? Woher hast du das?

§ 17 Abs. 4 TVÖD
Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe aus den Entgeltgruppen 2 bis 14 werden die Beschäftigten der gleichen Stufe zugeordnet, die sie in der niedrigeren Entgeltgruppe erreicht haben, mindestens jedoch der Stufe 2!!!

Theoretisch wäre somit auch die Eingruppierung in Stufe 2 möglich, oder??
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#5

werden die Beschäftigten der gleichen Stufe
(29.06.2018, 08:16)Gast schrieb:  
(29.01.2018, 14:44)Gast schrieb:  Für die Höhergruppierung durch die neue EGO ist es zu spät. Einer Stellenbewertung steht aber vielleicht nichts im Wege. Mit der EGO fällt man in der Stufe nicht mehr zurück. Wenn man Höhergruppiert wird dann Stufengleich.

Frage!

Höhergruppierung nur noch Stufengleich??? Woher hast du das?

§ 17 Abs. 4 TVÖD
Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe aus den Entgeltgruppen 2 bis 14 werden die Beschäftigten der gleichen Stufe zugeordnet, die sie in der niedrigeren Entgeltgruppe erreicht haben, mindestens jedoch der Stufe 2!!!

Theoretisch wäre somit auch die Eingruppierung in Stufe 2 möglich, oder??

Da steht doch ALLES, was man braucht:
[...]
"...werden die Beschäftigten der gleichen Stufe zugeordnet..."
[...]

Natürlich ist auch eine Einstufung in S2 möglich, allerdings NICHT, wenn man schon eine höhere erreicht hatte!
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#6

Ich dachte es geht auch E9b Stufe 3 nach E10 Stufe 2!

Das scheint wohl nicht der Fall zu sein. DANKE
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