Hat man das Recht auf eine höhere Lohnstufe, wenn man für sein Tätigkeitsbereich eine zusätzliche Schulung absolviert und somit eine bessere Qualifikation nachweisen kann?
Nein. Aber die Notwendigkeit einer zusätzlichen Schulung kann Indiz für höherwertige Tätigkeiten sein. Aber es bleibt dabei, dass man die Tätigkeit bewerten muss.