03.07.2020, 10:48
Hallo
wir sind Reinigungsfachkräfte einer Kinderkrippe seit 2014, angestellt bei der Stadt. Wir sind nicht in der Gewerkschaft.
Haben durch Zufall ein Gerichtsurteil von Reinigungsfachkräften aus NRW gelesen die eine Höhergruppierung von E1 in E2 beantragt haben und mit Unterstützung von Verdi die Höhergruppierung durchgesetzt haben.
Daraufhin haben wir uns mal genauer mit den Tätigkeitsmerkmalen von E1 und E2 beschäftigt und sind zu dem Entschluss gekommen einen Antrag auf Überprüfung unserer Entgeltgruppe E1 extra mit dem Hinweis unter Berücksichtigung der Stufenlaufzeit, einzureichen. Den Antrag haben wir im Februar 2020 gestellt.
Durch telefonische Nachfrage haben wir diese Woche erfahren, dass unserem Antrag stattgegeben wurde und wir eine Nachzahlung ab Antragstellung erhalten.
Auf unseren Hinweis, dass wir doch eine Nachzahlung 6 Monate vor Antragstellung erhalten müssten wurde uns gesagt, sie haben sich entschieden erst ab Antragstellung nachzuzahlen.
Ist das korrekt? Laut Tarifvertrag sind wir nicht dieser Meinung, aber wir wissen eben nicht ob das eine ‚kann‘ Frage ist und vielleicht nur für Gewerkschaftsmitglieder gilt.
Wir sind jetzt in E1 Stufe 3 eingruppiert.
Das nächste ist auch die Neueinstufung in E2.
Da wir seit 2014 eine unveränderte Tätigkeit machen, müsste doch nach der Höhergruppierung bei gleichbleibender Tätigkeit die Einstufung E2 Stufe 3 sein, da nach über 6 Jahren die Stufe 3 relevant wäre. Wir werden ja nicht höhergruppiert weil sich unsere Tätigkeit verändert hat sondern auf Antrag.
Wir haben uns wirklich sehr intensiv damit befasst und sind froh die erste Hürde überwunden zu haben.
Jetzt fehlen uns nur noch die Informationen zur Nachzahlung. Und die Einstufung. Bei der Einstufung sind wir uns eigentlich sicher E2 Stufe 3.
Wir würden uns freuen zeitnah Informationen zu erhalten.
Danke
wir sind Reinigungsfachkräfte einer Kinderkrippe seit 2014, angestellt bei der Stadt. Wir sind nicht in der Gewerkschaft.
Haben durch Zufall ein Gerichtsurteil von Reinigungsfachkräften aus NRW gelesen die eine Höhergruppierung von E1 in E2 beantragt haben und mit Unterstützung von Verdi die Höhergruppierung durchgesetzt haben.
Daraufhin haben wir uns mal genauer mit den Tätigkeitsmerkmalen von E1 und E2 beschäftigt und sind zu dem Entschluss gekommen einen Antrag auf Überprüfung unserer Entgeltgruppe E1 extra mit dem Hinweis unter Berücksichtigung der Stufenlaufzeit, einzureichen. Den Antrag haben wir im Februar 2020 gestellt.
Durch telefonische Nachfrage haben wir diese Woche erfahren, dass unserem Antrag stattgegeben wurde und wir eine Nachzahlung ab Antragstellung erhalten.
Auf unseren Hinweis, dass wir doch eine Nachzahlung 6 Monate vor Antragstellung erhalten müssten wurde uns gesagt, sie haben sich entschieden erst ab Antragstellung nachzuzahlen.
Ist das korrekt? Laut Tarifvertrag sind wir nicht dieser Meinung, aber wir wissen eben nicht ob das eine ‚kann‘ Frage ist und vielleicht nur für Gewerkschaftsmitglieder gilt.
Wir sind jetzt in E1 Stufe 3 eingruppiert.
Das nächste ist auch die Neueinstufung in E2.
Da wir seit 2014 eine unveränderte Tätigkeit machen, müsste doch nach der Höhergruppierung bei gleichbleibender Tätigkeit die Einstufung E2 Stufe 3 sein, da nach über 6 Jahren die Stufe 3 relevant wäre. Wir werden ja nicht höhergruppiert weil sich unsere Tätigkeit verändert hat sondern auf Antrag.
Wir haben uns wirklich sehr intensiv damit befasst und sind froh die erste Hürde überwunden zu haben.
Jetzt fehlen uns nur noch die Informationen zur Nachzahlung. Und die Einstufung. Bei der Einstufung sind wir uns eigentlich sicher E2 Stufe 3.
Wir würden uns freuen zeitnah Informationen zu erhalten.
Danke