Höhergruppierung von S12 nach S15
#1

Ich bin als Teamleitung der Schulsozialarbeit im Jugendamt seit 2019 in S12 eingruppiert. Jetzt wurden mit der Tarifvereinbarung aus 2022 meine Teammitarbeiterinnen alle auf Antrag von S11b nach S12 höhergruppiert.
Daraufhin habe ich rückwirkend ab Sommer 2022 eine Höhergruppierung nach S15 beantragt. Der Antrag ist noch nicht entschieden.
Habe ich ggf. bei einer Ablehnung die Möglichkeit, durch Gerichtsentscheidung (Klage / Widerspruch) die Höhergruppierung dennoch durchzusetzen?
Es sieht nämlich nach einer Ablehnung meines Antrages aus.
Es geht dabei offenbar hauptsächlich darum nachzuweisen, dass mindestens ein Drittel meiner Tätigkeiten als "besonders schwierig" einzustufen sind.
Sonst bleibe ich als"Teamleitung" wie meine Teammitarbeiter weiter auf S12 eingruppiert. Das bei 55% Anteil an Leitungsaufgaben !! (??)
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#2

Die zutreffende Eingruppierung lässt sich mittels Eingruppierungsfeststellungsklage des Arbeitnehmers durch das zuständige Arbeitsgericht feststellen.
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#3

Darlegungslast für die Klage liegt allerdings beim Kläger.

Ich gehe mal von TVöD aus, da außer in den Stadtstaaten dies der übliche Tarifvertrag für Jugendämter ist.

Heraushebungsmerkmal der S15 Fallgruppe 6 gegenüber der S12 ist die "besondere Schwierigkeit und Bedeutung" (mindestens 1/3).
Die S12 beinhaltet schon die Heraushebung "schwierigen Tätigkeiten". Siehe dazu die Protokollerklärung Nr. 12. Dort ist z.B. schon die fachliche Koordinierung genannt.

Ausführungen zu den Maßstäben finden sich z.B. in Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22. Juni 2022 – 4 AZR 440/21.

Zu beachten ist noch, dass die in Betracht zu ziehenden Eingruppierungen S12, S15 und S17 sind. Wenn unstrittig ein Arbeitsvorgang Leitung vorliegt (ob es 55% sind oder nicht ein Gesamtarbeitsvorgang, der die Leitung mit enthält, können wir hier dann ja offen lassen.) Wenn dieser Vorgang tatsächlich durch "besondere Schwierigkeit und Bedeutung" aus der S12 heraushebt, wäre nicht nur das 1/3 Merkmal erfüllt sondern das 50% Merkmal der S17.

Allerdings fehlt es bisher an irgendwelchen Darstellungen, die die Erfüllung der "besondere Schwierigkeit und Bedeutung" begründen. Alleine die Teamleitung von einigen Personen in der S12 reicht da nicht als Begründung aus.
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