Höhergruppierung erst nach halbem Jahr Probezeit?
#1

Guten Abend,

mal eine Frage an die Arbeitsrechtsexperten hier im Forum.

Bis Dezember letzten Jahres war ich im Einwohnermeldeamt (EG 6) meiner Gemeinde beschäftigt. Dann wurde ein Kollege im Liegenschaftsamt schwer krank und da dort schon vorher Personalmangel herrschte bin ich vorrübergehend dorthin versetzt wurden.

Auf die Stelle (EG 8), die intern ausgeschrieben wurde, habe ich mich im Juni erfolgreich beworben.

Eigentlich bin ich davon ausgegangen sofort in EG 8 höhergruppiert zu werden. Das Personalamt möchte mich jedoch erst nach einem halbem Jahr Probezeit, also im Dezember, in die EG 8 eingruppieren.

Nun meine Frage. Ist dies tarifrechtlich in Ordnung?

Erstens besetze ich die Stelle ja schon seit Dezember 2012.

Zweitens habe ich gehört, dass die Probezeit keine niedrigere Entgeltgruppe rechtfertigt.

Vielen Dank schonmal

MfG

Chris
Zitieren
#2

Wenn Dir in der Probezeit noch nicht alle Aufgaben übertragen werden, ja.
Zitieren
#3

Hi.

Wenn du alle Tätigkeiten aufgetragen bekommst, die für die EG 8 erforderlich sind, dann bist du auch so eingruppiert und musst so bezahlt werden.

Aber wie "Gast" schreibt, wenn dir nicht alle Tätigkeiten übertragen werden, dann sieht es schlecht aus. Ganz ehrlich, ich würde dafür keinen großen Aufriss machen, denn es lohnt nicht. Im Zweifelsfall wird der Arbeitgeber einfach sagen, du hast noch nicht alle Tätigkeiten vollumfänglich zugewiesen bekommen.

Anders würde ich das sehen, wenn man dir die EG 8 verweigern würde, obwohl du die Arbeit dafür machst. Dann kann man schon dagegen vorgehen. Aber auch da ist es häufig ein sehr steiniger Weg, den man nicht selten verliert.

Gruß
Zitieren
#4

Hallo Zusammen,

wißt Ihr, diese sog. "Tarifautomatik" ist ein rein theoretisches Instrument, mit dem keine Kollegin/kein Kollege irgendetwas anfangen kann. Hinsichtlich der richtigen Eingruppierung wird man stets genarrt, auch hat man nicht die Möglichkeit, das gerichtlich durchzusetzen. Die Arbeitsgerichte sind ganz auf der Seite der öffentlichen Arbeitgeber. Im Grunde genommen, können sie jede Höhergruppierung verhindern, indem sie schlichtweg sagen, die Aufgaben wurden nicht vollumfänglich übertragen. So, dann geh mal hin und probiere, das Gegenteil zu beweisen. Ich sehe uns da alle als Verlierer und bedauere es sehr, dass die Gewerkschaften so lasch sind. In allen Belangen; viel reissen sie nicht für uns. Wünsch Dir nen langen Atem, Chris.

Gruß: Haegar
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Teilzeit wg Kind u 18 während der Probezeit
- Erst Minijob, dann Vollzeit. Was ist mit Probezeit und Kündigungsschutz?
- Kündigung in der Probezeit

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers