06.09.2019, 09:41
Wenn jemand über einen längeren Zeitraum höherwertige Tätigkeiten ausgeübt hat, hat er dann Anspruch auf Höhergruppierung? Wenn ja, wo steht das niedergeschrieben oder wo kann man das nachlesen?
(06.09.2019, 12:10)Gast schrieb: Das mit der Übertragung ist richtig, neu ist aber § 13 I TVöD, auch bei nicht übertragenen Aufgaben ( in der Regel durch die Personalabteilung ) ergibt sich ein Höhergruppierungsanspruch nach 6 Monaten !!!!Der § 13 (1) TVöD ist nicht wirklich neu. Er entspricht dem alt bekannte § 23 BAT und hat auch deren sehr begrenzten Anwendungsbereich übernommen (insbesondere Änderung der Tätigkeit wegen veränderter rechtlicher Grundlage oder organisatorischen/technischen Änderungen).