Höhergruppierung bei Stufe 1 TVöD-VKA
#1

Hallo zusammen,

wir haben im letzten Sommer zu fünft unsere jeweiligen Abschlussprüfungen bestanden. Bisher waren wiir so eingruppiert: 2 in EG 5, 1 in EG 6 und 2 in EG 8. Als Stufe natürlich bei allen 1.
Jetzt haben wir unsere Anschreiben wegen einer Höhergruppierung auf Grund der neuen Entgeltordnung rückwirkend zum 01.01.2017 bekommen. Die anderen Kollegen habe diese schon vor über 1 Monat bekommen.
Nun sollen wir, falls wir wollen, wie folgt höhergruppiert werden: von EG 5 + EG 6 nach EG 7 und von EG 8 nach EG 9a. Allerdings sollen wir stufengleich höhergruppiert werden und auch erst ab 01.01.2018 dann die Stufe 2 erreichen.
Nach allem, was wir bisher rausfinden konnten, gilt die stufengleiche Höhergruppierung erst ab 01.03.2017.
Wir haben auch schon versucht auf der Arbeit mehr zu erfahren. Leider ist die verantwortliche Kollegin längerfristig erkrankt und die Vertretung war nicht in der Lage uns irgendwelche hilfreichen Informationen zu geben. Sie war allerdings auch diejenige, die die Anschreiben für uns gefertigt hat. Der Vorgesetzte der Kollegin meinte, wir müssten dann wohl nach Stufe 2 höhergruppiert werden, er würde das die erkrankte Kollegin bei Rückkehr aber überprüfen lassen. Nur ist noch nicht einmal klar, ob diese überhaupt dieses Jahr zurückkehren kann.
Mein einer Kollege und ich haben dann mit unsrem Vorgesetzten darüber gesprochen, der dann in einem Gespräch mit dem BGM das Thema angesprochen hat. Danach hieß es, dieser wäre der Meinung, dass wir in Stufe 1 bleiben, aber die bisherige Zeit angerechnet wird. Er hat der Personalabteilung dann noch einmal angewiesen, dass Thema schnellst möglich zu klären.

Heute haben wir dann noch erfahren, dass es bei einigen anderen Kollegen in der Vergangenheit schon Fehler seitens der Vertretung der erkrankten Kollegin in der Perso gab, die nur nicht zum Tragen kamen, da sich die Kollegen selber ausreichend informiert hatten bzw. die jetzt erkrankte Kollegin noch mal mit dem Fall befasst war.
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#2

Hallo,
eine Frage kann ich hier leider nicht erkennen, auch kein Fragezeichen. Ich versuche mich trotzdem einmal:

Jetzt haben wir unsere Anschreiben wegen einer Höhergruppierung auf Grund der neuen Entgeltordnung rückwirkend zum 01.01.2017 bekommen.
Dies ist korrekt. Eine Höhergruppierung aufgrund der neuen Entgeltordnung kann immer nur zum 01.01.2017 erfolgen, nicht zum 01.02.2017 und auch nicht zum 01.08.2017.

Allerdings sollen wir stufengleich höhergruppiert werden
Dies ist korrekt. Eine Höhergruppierung aufgrund der neuen Entgeltordnung kann grundsätzlich immer nur stufengleich erfolgen.

und auch erst ab 01.01.2018 dann die Stufe 2 erreichen.
Bei Höhergruppierung aufgrund der neuen Entgeltordnung stufengleich ab 01.01.2017 in Stufe 1 erfolgt der nächste Stufenaufstieg in Stufe 2 ab 01.01.2018.

Nach allem, was wir bisher rausfinden konnten, gilt die stufengleiche Höhergruppierung erst ab 01.03.2017.
Da eine Höhergruppierung aufgrund der neuen Entgeltordnung immer nur zum 01.01.2017 erfolgen kann, kann eine stufengleiche Höhergruppierung ab 01.03.2017 nicht wg. der neuen Entgeltordnung sondern lediglich im Rahmen einer anderen Höhergruppierung (neue Tätigkeit) erfolgen.

So haben es die Tarifparteien vereinbart.

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael (so etwas sollte jeder Mitarbeiter einer kommunalen Personalabteilung schon wissen, ich bin übrigens nicht aus der Personalabteilung)
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#3

Michael hat in fast allen Punkten recht.

"und auch erst ab 01.01.2018 dann die Stufe 2 erreichen.
Bei Höhergruppierung aufgrund der neuen Entgeltordnung stufengleich ab 01.01.2017 in Stufe 1 erfolgt der nächste Stufenaufstieg in Stufe 2 ab 01.01.2018."


Im §29b Abs. 2 (neuer Abschnitt IVb im TVÜ-VKA) heißt es:
War die Beschäftigte in der bisherigen Entgeltgruppe der Stufe 1 zugeordnet, wird sie abweichend von Satz 1 der Stufe 1 der höheren Entgeltgruppe zugeordnet, die bisher in Stufe 1 verbrachte Zeit wird angerechnet.

Demnach wir in diesem Fall die bereits zurückgelegte Stufenlaufzeit angerechnet.
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#4

@Roland.
Danke für die Richtigstellung.

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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