Höhergruppierung Verwaltungsfachangestellte
#1

Hallo!

Ich habe mal eine Frage zur Höhergruppierung. St191

Ich bin seit ca. 3 Jahren auf der gleichen Stelle. Insgesamt bin ich bereits ohne Ausbildungszeiten 10 Jahre als VfA in verschiedenen Bereichen tätig und auch bereits bei 2 anderen Verwaltungen tätig gewesen. Zwischenzeitlich habe ich auch meinen AL 2 absolviert.

Aktuell bin ich in der Entgeltgruppe 8 Stufe 2 eingruppiert. Ich meine aber, dass ich durchaus aufgrund meiner Leistungen und Tätigkeiten in die Entgeltgruppe 9 eingestuft werden könnte.

Da es sich bei meinem Arbeitgeber um eine sehr kleine Verwaltung handelt, lassen sich Vergleiche mit anderen Verwaltungen nicht anstellen. Ich bin für viele Sachbereiche zuständig, die ich selbständig bearbeite und bei denen teilweise nur ich das Fachwissen besitze. U. a. Vergabe von Aufträgen nach VOL/VOB, Vermietung und Verpachtung mit all seinen Problemen (Übergabe und Abnahmen von Wohnungen, NK-Abrechnungen bis zur Räumungsklage), Versicherungswesen und generell gesagt Gebäudemanagement, Protokollführung, Materialbeschaffung, Haushalt (Buchungen etc.). Man kann sagen ca. 60%-70% sind relativ gleichbleibende vorgenannte Tätigkeiten, die restlichen 30%-40% sind so zu sagen "spontane Aufgaben, die keiner machen will" - mal mehr mal weniger anspruchsvoll.
Aufgrund meiner Tätigkeiten, die vielseitige Fachkenntnisse erfordern, denke ich, dass eine Höhergruppierung möglich wäre.

Was meint Ihr?A0151
Habe ich da Möglichkeiten? Oder wird für diese Tätigkeit generell nicht so viel gezahlt?
Wie könnte ich denn mit Erfolg einen entsprechenden Antrag stellen bzw. schreiben? Hat jemand darin schon Erfahrung?

Würde mich über viele hilfreiche Antworten freuen!E035
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#2

Hallöchen,

also, bei solchen Anträgen muss man vorsichtig sein. Auf gar keinen Fall dürfen solch allgemeine Verwaltungstätigkeiten den Hauptteil der Darstellung bilden. In Bezug auf die Eingruppierung wird heute noch auf den alten Katalog der sog. "Tätigkeitsmerkmale" vom BAT abgestellt. Etwas neues gibt's da bislang nicht. Ich empfehle Dir also, Dich zunächst damit eingehend zu befassen und mal abzuchecken, welche Voraussetzungen zu dem gewünschten Ergebnis führen. Danach kannst Dich ransetzen und eine Stellenbeschreibung machen. Es ist total irre, aber wirklich so, dass man selber verpflichtet ist, dem Arbeitgeber gegenüber darzustellen, was man arbeitet. Wenn sich das Personalamt nicht so einfach erweichen läßt und eine Höhergruppierung ohne einen großen Feitztanz veranlaßt, bleibt Dir nur, eine Stellenbewertung zu beantragen. Dann mußt Du den ganzen Kram zusammentragen und auf den Vordrucken (in Prozent) angeben, welche Arbeiten Du machst. Da gilt es dann höchst vorsichtig zu sein; achte darauf, dass insbesondere die Tätigkeiten mit juristischen Fachkenntnissen überwiegen (Rechtsstreite usw. das kommt gut). Dann muß die Hürde Abteilungsleiter genommen werden. Der oder die müssen Deinen Wisch nämlich unterzeichnen. Wenn das gelaufen ist, geht der ganze Klimbim zum Zentralamt. Die machen dann in aller Regel folgendes, tüten das ein und schicken es zum KAV mit der Bitte, die Stellenbewertung vorzunehmen. Dann heißt es abwarten. Aber: eines noch schnell, für die Eingruppierung gilt das Datum der Abgabe. Wenn sich eine höhere Entgeltgruppe ergibt, was ich natürlich sehr für Dich hoffe, müssen sie Dir die Kohle von diesem Tag an rückwirkend blechen. Immer dran denken, es müssen ganz viele Tätigkeiten sein, für die man ein umfangreiches Fachwissen benötigt. Schmökere Dich erstmal in die Thematik "Tätigkeitsmerkmale" ein. Viel Erfolg:-) Haegar
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#3

Hallo, mir ist noch etwas total wichtiges eingefallen. Paß auf, im Rahmen der jüngsten Personalversammlung, bei der wir einen Vertreter der KOMBA da hatten, erfuhr ich, dass man für die alten Regelungen bezüglich Bewährungsaufstieg nach BAT (wegen der absoluten Unfairheit) die Übergangszeiten bis zum kompletten Wegfall erweitert hat. Meines Erachtens nicht mehr wie richtig. Anders wären die betroffenen Kolleginnen und Kollegen voll veräppelt gewesen. Prüfe auch mal nach, wie das bei Dir vor der Überleitung in den TVöD aussah und in welcher Fallgruppe Du gewesen bist. Sofern dort ein Bewährungsaufstieg drin war, ist es über diese Schiene auch möglich, eine Höhergruppierung durchzukriegen. Mußt Dich damit aber sputen, denn, soviel ich weiß, kann man einen solchen Antrag nur noch bis zum Ende dieses Jahres einreichen. In dem Zusammenhang würde ich einfach mal die Ver.di-Leute oder die vom KOMBA ansprechen. Dafür haben wir sie doch. Im Übrigen gilt das, was ich bereits gestern postete. Ich wünsche Dir viel viel Glück und Erfolg. Werde ab und zu nochmal reinschauen. Feedback wäre nett:-)

Gruß: Haegar
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#4

Der Antrag wegen Bewährungsaufstieg mußte aber bis 31.12.2008 gestellt sein und die Bewährungszeit muß bis 31.12.09 abgelaufen sein.
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