Höhergruppierung Steueramt Vollstreckung
#1

Könnte mir evlt. jemand für die Begründung einer Höhergruppierung helfen. 

Derzeit bin ich der EG 6 eingruppiert (gepr. Rechtsfachwirtin).

Ich bearbeite im Steueramt selbstständig die Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer usw. Dazu kommt die vollkommen selbstständige Bearbeitung des Mahn- und Vollstreckungswesens. Ferner bin ich Vertretung für das Gewerbeamt und auch das Meldeamt. 
Für das nächste 1/2 Jahr kommt jetzt auch noch das Buchen des Zahlungsverkehrs dazu. 

Danke
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#2

Das deutet alles auf E6 hin. Vielleicht wenn man darlegt, dass man zu 25% der Arbeitszeit im Gewerbeamt Aufgaben hat wo im erheblichen Maße Ermessen auszuüben ist.

Sinnvoller dürfte es sein sich auf Stellen mit höherwertigen Tätigkeiten zu bewerben.
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#3

Wo ist das Gewerbeamt eingruppiert?
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#4

Hängt von den übertragenen Tätigkeiten ab.
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#5

Die reine Entgegen- und Aufnahme von Gewerbemeldungen in "normalen" Kommunalverwaltungen dürfte EG 6 sein. Das "richtige" Gewerbeamt bei LRA, Großer Kreisstadt etc. sehe ich im Bereich von EG 9 b.
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#6

Genau, EG 6 bei Gewerbeamt in kleiner Kommune.

Was würde denn in, z.B. die EG 8 fallen in einer kleinen Kommune? Rein, weil man einen Abschluss als Verwaltungsfachangestellter hat, ist man doch nicht in der EG 8, oder?
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#7

Entgeltgruppe 8
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbstständige Leistungen erfordert.

Bei uns (kleine Kommunalverwaltung) fallen darunter die Sachbearbeitung im Meldeamt und die Sachbearbeitung in der Kasse.
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