Höhergruppierung Gleichstellungsbeauftragte
#1

Ich bin seit über 25 Jahren hauptamtliche kommunale Gleichstellungsbeauftragte, eingruppiert nach EG 9c. Mein Antrag auf Höhergruppierung habe ich vor zwei Jahren gestellt nach EG 11. Angezweifelt wird immer das Merkmal “besondere Schwierigkeit und Bedeutung“. Gibt's Erfahrung mit dem Thema?
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#2

Bist du als kommunale Gleichstellungsbeauftragte angestellt oder von deiner eigentlichen Tätigkeit freigestellt? Welches Bundesland?

Es gibt komplexe Rechtssprechung die kein klares Bild ergibt hinsichtlich "besondere Schwierigkeit und Bedeutung" bzw. teilweise könnt es schon an anderen Hervorhebungsmerkmalen scheitern oder eben daran, dass die Tätigkeit gar nicht Eingruppierungsrelevant ist.
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#3

P.S. was war es für ein Antrag? Grundsätzlich müsste man eher die Bezahlung einfordern und keinen Antrag stellen.
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#4

Ich bin als kommunale Gleichstellungsbeauftragte in Schleswig-Holstein in einer Stadt tätig und in dieser Funktion eingestellt und von der Stadtvertretung bestellt worden (also keine Freistellung). Ein Antrag auf Höhergruppierung ist im öffentlichen Dienst üblich, da wir alle nach Tarif bezahlt und nach Entgeltgruppen entlohnt werden. Nur eine bestimmte Summe zu fordern ist im ÖD nicht möglich. Mehr Gehalt bedeutet immer eine höhere Entgeltgruppe, also eine Höhergruppierung. Jede Entgeltgruppe ist mit bestimmten Tätigkeitsmerkmalen versehen.
Bei mir geht es um "besondere Schwierigkeit und Bedeutung", das sind die Tätigkeitsmerkmale für Entgeltgruppe 10 und 11.
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#5

Rechtlich ist ein solcher Antrag auf Höhergruppierung völlig irrelevant und auch nicht geeignet die tarifliche Ausschlussfrist zu unterbinden. Wenn man der Meinung ist, dass die Eingruppierung falsch ist muss man die Bezahlung nach der höheren Entgeltgruppe schriftlich einfordern.

Wenn man den Arbeitgeber bitten will höherwertige Tätigkeiten in Zukunft zu übertragen kann man dies als "Antrag" tun. Aber es besteht keine Pflicht des Arbeitgebers darauf zu reagieren.
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