Eingruppierung als Stellv. Gleichstellungsbeauftragte
#1

Hallo,

ich bin ab dem 05.2024 als stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte bestellt mit einem Zeitanteil von 35 %, die restlichen 65 % bin ich in der Personalabteilung mit der EG 9 a eingruppiert.
Die Gleichstellungsbeauftragte mit 100% Zeitanteil ist in der EG 11 eingruppiert.
Jetzt wurde mir nach 2 Jahren mitgeteilt, dass sich an meiner Eingruppierung nichts ändern würde, da ich mit 65 % in der 9a bin.
In der Bestellung steht zwar, dass ich die Abwesenheitsvertretung mache, aber wir haben fast täglich zeitgleiche Termine wie Vorstellungsgespräche, Rücksprachen u.s.w.
Die meisten Termine werden ja von der Personalabteilung gemacht und die sind immer froh, wenn ich einspringen kann und dies wird auch seit 2 Jahren so praktiziert.
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#2

Soweit die 35% stimmen (soweit die tatsächlichen Zeitanteile höher sind müsste man weiter schauen) könnte dies nur zu einer höheren Eingruppierung führen, wenn in den 65% der E9a sich Zeitanteile einer höheren Wertigkeit verbergen.
Ansonsten wird die E9a zutreffend sein.
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