Höhergruppierung EDV
#1

Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. Höhergruppierung. Kurzer Sachstand:ich bin in zwei Sachgebieten tätig. Steuern und EDV - laut AG sind Steuern im Bereich E6 und EDV im Bereich E8 eingruppiert. Stimmt das? Bin in beiden Bereichen alleine tätig. Ich habe die Ausbildung VfA und Verwaltungsinformatiker (Aufbaustudium). Alleine schon im Bereich EDV sehe ich mich aber in der E9. Habt ihr einen guten Rat für mich?
Gruß und danke schon mal
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#2

Du mußt mehr als 50 % höherwertige Tätigkeit machen, um höhergruppiert zu werden. 50/50 reicht nicht.
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#3

GGf. einen Antrag auf Überprüfung der Stelle stellen. Kann aber auch bei rauskommen, daß Deine Stelle weniger wert ist als was Du jetzt bekommst.
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#4

Moin,

nur mit Schlagworten Steuern und EDV kann man nicht feststellen, welche Eingruppierung die richtige ist (wäre so ähnlich, wenn ich sage, ich habe ein Haus und möchte dann wissen, wie hoch die zu entrichtenden Steuern sind). Für eine EG 9 wäre ein Bachelor oder der VL II erforderlich bzw. im DV Tarif sind auch gleichwertige Fähigkeiten und Kenntnisse zugelassen. Ist das Studium mit Bachelor abgeschlossen worden? Oder ist es ein VwA Studium?

Grüße
1887
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