Gutachten Medizinischer Dienst - was ist mit evtl. Auflagen?
#1

Ein Hallo an alle,

ich habe leider auch ein Problem, wobei ich Unterstützung bzw. Erfahrungsberichte benötige. Ich bin schon länger dienstunfähig und war beim medizinischen Dienst mit dem Ergebnis, dass ich die nächsten 6 Monate auf keinen Fall dienstfähig werde.
Nun warte ich auf eine Entscheidung meiner Dienststelle, wie es weitergehen soll. In diesem Gutachten ist eine Empfehlung ausgesprochen, dass noch eine Reha-Kur als Maßnahme meiner Genesung empfehlenswert ist.

Nun meine eigentliche Frage: Kann mich meine Dienststelle anweisen, eine Reha-Kur zu beantragen bzw. sonst noch eine Therapie anzugehen? Eine Reha-Kur wird auch ziemlich teuer als privat Versicherter, weil die Kasse nicht zahlt.
Ich habe auch schon mit meiner derzeitigen Therapeutin gesprochen, die eine weitere Maßnahme als Rückschritt meiner Therapie voraussagt, weil ich da wieder von vorn anfangen würde und das ist nicht der Sinn der Sache.

Und was wäre, wenn ich eine Auflage ablehne bzw. ablehnen muss, weil sie von seiten der Ärzte mir nicht gut tun würde?

Vielleicht gibt es jemanden hier, der diese Situation schon erlebt hat oder mir konkrete Hinweise geben kann.

Viele Grüße, Uli
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#2

Hallo Uli,
der medizinische Dienst kann nur Empfehlungen aussprechen, entscheiden tut dein behandelnder Arzt bzw. Hausarzt. Schon selbst wenn du schreibst, das eine Reha finanziell von dir nicht zu bezahlen ist, kann dich wohl niemand dazu zwingen.

In wie weit sie einschätzen, das die Behandlung effektiv ist oder ob du deine Genesung selbst blockierst und ob dies ein Kündigungsgrund ist, kann man jetzt nicht sagen. Dazu fehlen zu viele Details in deinem Posting.

Maik
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#3

Moin,

ein Urteil, dass das Spannungsfeld zwischen Amtsarzt und behandelnden Arzt/Therapeuten beschreibt, findet sich hier:

http://www.bverwg.de/enid/5d580310f9d372...he_8n.html

M.E. ist im Ergebnis wichtig, dass ein Dialog stattfindet.

@Maik: Der Beitrag steht im Beamtenforum...

Grüße
1887
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#4

Hallo,

danke euch beiden für die Rückmeldung.
Nach dem Gutachten des med. Dienstes kann doch jetzt der Dienstherr eine Entscheidung fällen, zB Versetzung in den Ruhestand oder Mitteilung eines Wiederholungstermins. Kann mir die Dienststelle eine Auflage erteilen, die ich unbedingt machen muss oder entscheidet das immer der Hausarzt, der mich ja auch die ganze Zeit krankgeschrieben hat.

Viele Grüße, Uli
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