GmbH
#1

Hallo zusammen. Bei uns wird ein Freibad in privater Rechtsform durch die Freibad GmbH als 100% ige Tochtergesellschaft der Gemeinde betrieben. Haben wir als Personalrat der Gemeinde Mitspracherecht, z.b bei Einstellungen im Freibad? Danke für eure Auskünfte.
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#2

Hallo,
nein die Freibad GmbH unterliegt nicht dem Personalvertretungsgesetz sondern dem Betriebsverfassungsgesetz.
Es sind ja auch keine Beschäftigte euerer Dienststelle sondern Beschäftigte der GmbH.

Gruß
Roland
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#3

Hallo Roland.Haben wir denn Mitspracherecht,wenn z.b Reinigungskräfte von der Gemeinde an die Freibad GmbH ausgeliehen werden (für die Saison beschäftigt werden). Und der Bademeister über die Wintermonate bei der Gemeinde beschäftigt wird.
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#4

...
na die Frage ist doch, bei wem sind die MA angestellt (Arbeitsvertrag). Wenn die AN dann " verliehen" werden gibt es Mitspracherechte/Mitbestimmungsrechte des PR bei der abgebenden und annehmenden Dienststelle.
Gruß Pumukel
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#5

Stimmt,
so wie ich dass sehe und nach unserem Personalvertretungsgesetz, habt ihr Mitbestimmung wenn der Bademeister im Winter bei euch beschäftigt wird. (Einstellung)
Mitbestimmung habt ihr auch, wenn die Reinigungskräfte ins Freibad abgeordnet werden (Abordnung), es sei denn die Beschäftigten sind damit einverstanden.

Aber wie schon gesagt kommt es auf die jeweiligen Arbeitsverträge an.
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#6

Ich weiß wohl,das die Gemeinde am Ende vom Jahr eine Rechnung an die Freibad GmbH stellt.Für die geleisteten Arbeitstunden.Genauso die GmbH an die Gemeinde für die Arbeitstunden des Bademeisters.Genauso läuft es bei uns auch im Tourismusbereich (auch 100% Tochtergesellschaft der Gemeinde).Die Arbeitsstunden vom Bauhof werden vom Tourismus GmbH bezahlt.Der alte Personalrat ist in dieser Sache nie Aktiv geworden.
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