Gleichstellungsbeauftragte/r
#1

Hallo,

unser Dienstherr hat einen Gleichstellungsbeauftragten in der Geschäftsführungsebene benannt. Welche Rechte hat der Personalrat ebenfalls eine Gleichstellungs(beauftragte) zu stellen.

Danke für die Mithilfe
viele Grüße ... bleibe lieber anonym
Zitieren
#2

Hallo,
ich habe nichts über das Vorschlagsrecht gefunden, allerdings ist bei uns in RLP die Bestellung und Abberufung der/des Gleichstellungsbeauftragten ein mitbestimmungspflichtiger Tatbestand.
Von daher ist es nicht sinnig, wenn die Dienststelle auf einen Vorschlag des Personalrates nicht eingeht.
Also: Einfach Gegenvorschlag machen.
Gruß
Blauer
Zitieren
#3

...in NRW muss die Gleichstellungsbeauftragte weiblich sein...P033

...ich persönlich halte das Ganze sowieso für eine Verschwendung von Steuergeldern...Icon_mrgreen
Zitieren
#4

135,
auch im B-W muss/soll die Gleichstellungsbeauftragte weiblich sein. Der PR hat bei der Bestellung kein Mitbstimmungsrecht - nur bei der Abberufung - auch spannend oder?Icon_mrgreen

Gruß pumukel
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Gleichstellungsbeauftragte als Personalratsmitglied?


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers