Gleichstellungsbeauftragte/r
#1

Hallo,

unser Dienstherr hat einen Gleichstellungsbeauftragten in der Geschäftsführungsebene benannt. Welche Rechte hat der Personalrat ebenfalls eine Gleichstellungs(beauftragte) zu stellen.

Danke für die Mithilfe
viele Grüße ... bleibe lieber anonym
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#2

Hallo,
ich habe nichts über das Vorschlagsrecht gefunden, allerdings ist bei uns in RLP die Bestellung und Abberufung der/des Gleichstellungsbeauftragten ein mitbestimmungspflichtiger Tatbestand.
Von daher ist es nicht sinnig, wenn die Dienststelle auf einen Vorschlag des Personalrates nicht eingeht.
Also: Einfach Gegenvorschlag machen.
Gruß
Blauer
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#3

...in NRW muss die Gleichstellungsbeauftragte weiblich sein...P033

...ich persönlich halte das Ganze sowieso für eine Verschwendung von Steuergeldern...Icon_mrgreen
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#4

135,
auch im B-W muss/soll die Gleichstellungsbeauftragte weiblich sein. Der PR hat bei der Bestellung kein Mitbstimmungsrecht - nur bei der Abberufung - auch spannend oder?Icon_mrgreen

Gruß pumukel
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