Gesetzliche Ruhezeiten =Arbeitszeit?
#1

Hallo,

ich arbeite in der Stadtverwaltung mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 h. Vor einigen Wochen musste ich eine Sonderschicht wahrnehmen, welche bis 2.20 Uhr nachts ging. Mit Einhaltung der Ruhezeit von 11 h begann am folgenden Tag um 13:20 Uhr mein Arbeitstag. Aktuell wurde mir allerdings der Tag mit der gesamten Arbeitszeit von 7.48 h als Minusstunden eingetragen. Nun meine Frage gilt die Ruhezeit als Arbeitszeit? Das würde bedeuten ich darf nicht arbeiten gehen bekomme aber für die Abwesenheit als Minusstunden übertragen. So wurde mir das nämlich vom Personalbüro mitgeteilt.

Vielen Dank schon einmal.
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#2

..die Ruhezeit von 11 Std. ergibt sich aus dem Arbeitszeitgesetz und hat erst einmal nur eine "Schutzfunktion" für den AN...diese Ruhezeit ist kein Arbeitszeit!
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#3

Das passiert sicher automatisch, da Sie während der "normalen" Arbeitszeit gefehlt haben.
Was ja auch Sinn macht, denn hier handelt es sich ja sicher um einen in der Arbeitszeitsoftware hinterlegten Tagesplan, der für die Zeit Ihrer Abwesenheit eine Anwesenheit voraussetzt, um ein Plus auf Ihrem Arbeitszeitkonto zu verbuchen.
Da Sie ja die Arbeitszeit am Vortag nach hinten verlagert haben, können Sie aber die Fehlzeit des Folgetages durch die Mehrarbeit des Vortages (plus Zuschlag für Nachtarbeit, 20% ab 21.00 Uhr) manuell hinzubuchen lassen.
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