Gesetzliche Grundlage für Besoldungs-Verhandlungen
#1

Hallo,
Bei mir steht zeitnah das Jahresgespräch mit meinem Vorgesetzten an.
Da ich einen guten Job mache und mein Chef das gleich sieht, stellt sich mir die Frage: Gibt es in Ba-Wü im LBesG die Möglichkeit mich dafür entsprechend neben der eigentlichen Eingruppierung zu entlohnen? Kann ich meinem Vorgesetzten hier eine Strategie, einen Weg oder Plan aufzeigen, wie ich finanziell hier besser entlohnt werden könnte? Meine Stelle gibt keine A11 her. Aktuell bin ich in A10.
Danke
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