Gibt es die Möglichkeit, die Tätigkeit des Feuerwehrgerätewarts mit Mindestlohn (also 12 Euro) im Rahmen eines 520 Euro Jobs abzugelten?
Soweit keine beidseitige Tarifbindung vorliegt. Primär also der Arbeitgeber kein Mitglied entsprechender Arbeitgeberverbände ist. Daneben würde es reichen, wenn der Arbeitnehmer nicht in der Gewerkschaft ist. Aber letzteres könnte sich ja ändern...
Warum soll keine reguläre Eingruppierung und Einstufung nach TVöD erfolgen?