Genehmigungen für Veranstaltungen
#1

Hallo,
ich habe eine Frage zu Genehmigungen für öffentlichen Veranstaltungen: Wenn ich beim Ordnungsamt anrufe und gezielt nach dem Termin einer genehmigten Veranstaltung nachfrage, ist das Ordnungsamt dann dazu verpflichtet, mir den Termin zu nennen?
Bei der öffentlichen Veranstaltung geht es um einen Informationsstand von gewissen Personen.
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#2

Hallo,
nach meiner Meinung haben Sie einen Anspruch auf Auskunft über die genehmigte Veranstaltung, siehe dazu das Informationsfreiheitsgesetz in Ihrem Bundesland.
Gerd
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#3

Hallo,

ist nicht so einfach zu beantworten, kommt wie fast immer auch auf den Einzelfall an.

Vom Grundsatz her ist es sicherlich keine geschützte Information. Ein
Infostand lebt ja schließlich davon, dass viele Menschen ihn besuchen.

Wenn jedoch z.B. eine extreme rechte oder linke Gruppierung einen Infostand beantragt und die Genehmigung durchsetzt, dann wird die
Ordnungsbehörde diese Information nicht freiwillig rausrücken, um Krawall mit Gegendemonstranten zu verhindern.

Und bis Du die Herausgabe der Info gerichtlich durchgesetzt hast, ist die Veranstaltung vorbei.

Gruß
smokie
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