Gemeindeordnung veraltet?
#1

Ich habe mich die letzten Wochen mal mit der Gemeindeordnung (RLP) befasst und finde dass sie mittlerweile nicht mehr auf dem aktuellen Stand der Zeit ist. Da es immer schwerer ist Gemeinderatsmitglieder, Beigeordnete oder gar Bürgermeister zu finden, sollten ein paar Einschränkungen aufgehoben und abgeschafft werden. Mir wäre es egal ob ein Bürgermeister auch gleichzeig als Gemeindearbeiter arbeitet oder ob ein Beigeordneter auch in irgendeiner anderen Funktion für die Gemeinde arbeitet. Ich sehe da keine Interessenkonflikt.

Würde gerne andere Meinung hören. Auch zu anderen Themen der GemO.
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#2

Bei Gemeinderatsmitgliedern finde ich eine Einschränkung der Unvereinbarkeit möglich. Allerdings führt dies dann ggf. dazu, dass die Person an einigen Entscheidungen im Gemeinderat nicht mitwirken darf.

Bei Bürgermeistern und Beigeordneten sehe ich das Problem von potentiellen Interessenkonflikten als ziemlich groß an. Da würde ich eher keine Lockerungen für sachgerecht halten.

Wenn es tatsächlich Probleme gibt, entsprechende Positionen zu besetzen, muss man halt die Frage der Eigenständigkeit der Gemeinde hinterfragen oder hauptamtliche Strukturen schaffen.
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#3

Eine interessante These, die Unvereinbarkeit einer Beschäftigung für die Gemeinde und einem Mandat aufzuheben.

Vielleicht muss man mal ins europäische Ausland schauen, ob es das irgendwo gibt und auch funktioniert.
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#4

(25.07.2019, 14:10)Gast schrieb:  Bei Gemeinderatsmitgliedern finde ich eine Einschränkung der Unvereinbarkeit möglich. Allerdings führt dies dann ggf. dazu, dass die Person an einigen Entscheidungen im Gemeinderat nicht mitwirken darf.

Bei Bürgermeistern und Beigeordneten sehe ich das Problem von potentiellen Interessenkonflikten als ziemlich groß an. Da würde ich eher keine Lockerungen für sachgerecht halten.

Wenn es tatsächlich Probleme gibt, entsprechende Positionen zu besetzen, muss man halt die Frage der Eigenständigkeit der Gemeinde hinterfragen oder hauptamtliche Strukturen schaffen.


Genau so einen Fall gibt es bei mir in der Gemeinde. Es gibt keine Interessenten für den Beigeordnetenposten ausser ein Angestellter der Gemeinde, der es gerne gemacht hätte und leider nicht darf. In solchen Fällen müßte es möglich sein, durch eine Ausnahmeregelung oder den Beschluss des Gemeinderats solche Personen trotzdem in das dementsprechende Amt einzuführen.
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#5

Hallo,
die Regelung zur Vermeidung von Interessenkonflikten bzgl. Gemeindebeschäftigter (Ausführender) / Ratsangehöriger (Satzungsgeber) ist zwingend erforderlich.
Es gibt haufenweise Interessenkonflikte wie bspw. (!) Fälle von Personalregelungen, Arbeitszeitregelungen, Widerspruchsentscheidungen, Sonderarbeitsaufträge, Organisationsuntersuchungen, Höhergruppierungen, Einstellungen, Entlastungsbeschlüsse... Und damit meine ich nicht die Entscheidungen, die auf anderer Ebene wie bspw. vom Hauptverwaltungsbeamten entschieden werden, sondern von der Gemeindevertretung oder dem Hauptausschuss.
Ich selbst fände es toll, wenn ich bei meinen Vorlagen an die Politik, bei denen ich Stellungnahmen etc. für Jahresabschlüsse entwerfen muss, selbst "abnicken" könnte. Dann würden diese smarter ausfallen. Ich würde auch keine Entscheidungen mehr treffen, die für mich Mehrarbeit bedeuten würden. Auch eine Beteiligung am Stellenplan fände ich persönlich super ;-).
Und ganz am Ende wäre es dann in den Fällen spannend, in denen sämtliche Rats- oder Hauptausschussmitglieder auch gleichzeitig Mitglieder der Verwaltung wären. Denn in diesen Fällen würden auch etwaige Sonderregelungen (wenn bspw. ein MA auch im Rat Mitglied sein könnte, dann aber bei bestimmten Sachverhalten nicht abstimmen darf) nicht mehr helfen - siehe Stellenplan.
Auch Subordinationsverhältnisse wären schädlich, wenn bspw. MA als Ratsmitglied über Vorlagen Ihres dienstl. Vorgesetzten entscheiden. Schädlich für beide Seiten ;-).

Insofern - nicht umsetzbar, da es einfach zu viele mögliche Fallkonstellationen und Interessenkonflikte gibt.

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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