Gehaltserhöhung Tarifverhandlungen
#1

Hallo ich werde nach E09 bezahlt obwohl ich Erzieher bin. Bekomme ich trotzdem die erzielte Gehaltserhöhung?
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#2

Findet ein Tarifvertrag umfassend auf das Arbeitsverhältnis Anwendung und wenn ja welcher?
Bzw. was ist zur E09 im Arbeitsvertrag geregelt?
Welche erzielte Gehaltserhöhung ist gemeint?
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#3

Du bist Erzieher oder arbeitest auch tatsächlich als Erzieher?
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#4

https://www.gew.de/wir-sind-die-profis/f...-antworten

Das Tarifergebnis gilt für alle Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes (SuE) im Geltungsbereich des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst Bund und Kommunen (TVöD). Ob Erzieher*in, (Schul-)Sozialarbeiter*in, Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung: Alle Beschäftigten, die in der S-Tabelle des TVöD eingruppiert sind, profitieren von dem Verhandlungsergebnis.
Beschäftigten bei freien Trägern oder der Kirche kommen die besseren tariflichen Regelungen im TVöD auch zugute. Denn für viele freie und kirchliche Träger ist der TVöD Kommunen eine wichtige Orientierung. Sie gleichen ihre Arbeitsbedingungen und Gehälter deshalb oft an.
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#5

Für alle gilt der Abschluss und die Zulagen nicht! In der S15 gibt es die Zulage nur für die Fallgruppe 6 und für S17 und S18 gibt es überhaupt keine Zulage. Leitungen scheinen den beteiligten Verhandlungsparteien nicht wichtig genug zu sein.
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