Geburtsurkunde für Geburt und Vaterschaftsanerkennung
#1

Hallo,
es geht darum, dass mein Freund und ich keine Geburtsurkunde hatten (Mein Vater hat sie beim Umzug untergehen lassen und die von meinem Freund ist wohl auch abhanden gekommen)
Somit haben wir uns eine beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenbuch aushändigen lassen...
Nun wüsste ich gerne : Reicht die denn wenn ich im KH bin und unser Kleiner auf die Welt gekommen ist?

Was dazu kommt ist, dass wir jetzt noch vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen lassen wollen...reicht da auch diese Urkunde? Vielleicht kann mir da ja jemand von euch helfen? Smile
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#2

Guten Tag,

für beide Zwecke ist die begl. Abschrift aus dem Geburtenbuch absolut ausreichend, wenn beide Elternteile ledig sind.

Nur damit Ihr die Systematik versteht:

Eine Geburtsurkunde ist immer einer Abschrift des sogn. Geburtseintrages.
Dieser wird bei dem Standesamt geführt und auf dem aktuellsten Stand gehalten, indessen Bezirk man geboren wird.
Ein Geburtseintrag kann z.B. durch Namensänderungen, Adoptionen oder
Vaterschaftsanerkennungen oder -feststellungen fortschreibungspflichtig werden.
Es ist daher nicht schlimm, wenn mal eine Geburtsurkunde verloren geht.
Die gibt es immer wieder neu beim Geburtsstandesamt.

Für die Anmeldung der Geburt Eures Kindes müsst Ihr Eure Geburtsurkunden vorlegen (wenn Ihr ledig seid, also noch nie verheiratet gewesen). Das ist notwendig, da ja die Abstammung, also die Eltern Eures Kindes, in den Geburtseintrag aufgenommen werden.

Sollte einer von Euch schonmal verheiratet gewesen sein, so muss zumindest die Mutter die Auflösung der Ehe nachweisen. Sonst gilt der Ehemann der Mutter als Vater.

Für die Vaterschaftsanerkennung ist das Gleiche.

Gruß
smokie
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