Gebühren - Geburtsurkunde
#1

Sehr geehrte Damen und Herren,

können Geburtsurkunden gebührenfrei ausgestellt werden ?
Greift hier ein Gebührenbefreiungs-Tatbestanden ?
Wenn ja, wo / welcher ?

Bspw.: wenn die Geburtsurkunde für Zwecke der Festsetzung und Zahlung von Sterbegeld benötigt wird ?

Mit freundlichen Grüßen

Marianne
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#2

Könnten ja, werden aber nicht :-)

Gebührenfreiheit besteht für Urkunden für auf der Grundlage von Bundes- oder Landesrecht Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist. Die betrifft zum Beispiel: gesetzliche Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung, Kriegsopferversorgung, Sozialhilfe, Kindergeld, Elterngeld und Bafög.

Die Gebühren liegen aber meist zwischen 5 bis 20 Euro und in einigermaßen vertretbaren Rahmen...frag mal was eine Eintragung beim Katasteramt kostet.
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