Geburtsort Polen
#1

Ich bin1949 im Oktober in Polen geboren in Slupsk, habe auch eine polnische Geburtsurkunde. Im Personalausweis steht Stolp als Geburtsort. Mein Cousin ist auch in Polen geboren, bei ihm steht der polnische Name als Geburtsort.(Wieso)
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#2

Da kommt es immer wieder zu Fehlern.

Ansonsten können sich Unterschiede aus dem Geburtsdatum erklären. Was hier aber nicht der Grund ist.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&bes_id=1639&aufgehoben=J
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#3

Hier noch Diskussion zum aktuellen Stand
https://www.kommunalforum.de/Thread-Poln...dem-8-5-45
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#4

Bei ausländischen Orten wird in deutschen Registern und Dokumenten die deutsche Bezeichnung eingetragen, wenn diese "üblich" ist (A 2.1.3 PStG-VwV). Der Begriff "üblich" ist Auslegungssache und kann individuell unterschiedlich gesehen werden. Für mich sind Ortsnamen "üblich", die ich kenne oder die im allgemeinen Bewusstsein verankert sind.

Es dürfte unstreitig üblich sein, nicht Warszawa, sondern Warschau zu schreiben, ebenso Danzig für Gdansk. Aber auf die Idee, dass Slupsk auf Deutsch Stolp heißt, muss der zuständige Sachbearbeiter erst mal kommen; das sind schließlich keine allgemein bekannten Orte und Ortsnamen.

Wenn der Cousin im nächsten Ausweis in Stolp geboren sein will, sollte er das im Meldeamt einfach sagen.
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#5

In Slupsk kann es nicht sein denn es wird Słupsk geschrieben.Wie steht es nun im Ausweis? Ein Slupsk gibt es weder im deutschen noch im polnischen.Das kommt davon wenn Beamte meinen politisch korrekt sein zu müssen. Ich hab vor ca. 10-20 Jahren gelesen das es damit angefangen hat das irgend ein Beamter ein Rundschreiben rausgab das auch nicht klar war. Bis dahin hatten auch Deutsche die in Polen wohnten aber den deutschen Pass hatten immer deutschen Ortsnamen in Pass, dann wollten einige Beamte plötzlich den polnischen eintragen.

ps:Völkerrechtlich waren die Ostgebiete bis 1990 Deutschland.
"1970 anerkannte die Bundesrepublik Deutschland mit dem Warschauer Vertrag faktisch die Zugehörigkeit dieser Gebiete zu Polen. Aufgrund des bis 1990 geltenden Vorbehalts der Alliierten für Fragen, die Deutschland als Ganzes und den Status Berlins betreffen, war es der Bundesrepublik Deutschland jedoch verwehrt, eine völkerrechtliche Anerkennung der Oder-Neiße-Linie als deutsch-polnische Grenze vorzunehmen und auf die Rückforderung der Gebiete zu verzichten.[1][2]

Erst im Zuge der Deutschen Wiedervereinigung wurde 1990 die Abtrennung der Ostgebiete von Deutschland durch den Deutsch-Polnischen Grenzvertrag von der Bundesregierung formalrechtlich vollzogen und die Oder-Neiße-Grenze festgeschrieben."
https://de-academic.com/dic.nsf/dewiki/1060681
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