GVD EG8?
#1

Hallo, 

ist es rechtens, dass wir wegen unserer Berufsausbildung, welche nicht passt, nur in EG 7 statt 8 eingruppiert werden? Obwohl ALLE Tätigkeitsmerkmale für 8 und darüber hinaus (vor allem selbständige Leistungen) erfüllt sind?? 

Danke!
Zitieren
#2

Es gibt Fallgruppen in der Entgeltordnung mit Voraussetzungen in der Person. Wenn diese nicht erfüllt sind wird man eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert.
Zitieren
#3

Hallo Gast.

Schreib mich mal an.
Vielleicht kann ich Dir ja helfen.
Kommune in Ba-Wü?

MfG Spider
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.





NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers