GKA danach Ausbildung zum Gesundheits und Krankenpfleger
#1

Hallo,
habe meine Ausbildung mit Examen zum Gesundheits und Krankenpflegerasssistenten abgeschlossen.
Mache nun eine verkürzte Ausbildung zum Gesundheits und Krankenpfleger. 
Bekomme nun das Auszubildendengehalt für den Gesudheits und Krankenpfleger.
An verschieden Krankenhäusern wird aber diesen Auszubildenden das volle Gehalt für den Gesundheits- und Krankenpflegerasssistenten bezahlt. 
Gib es dafür einen Text oder irgendetwas wo man dieses nachlesen kann und gibt es einen Rechtsanspruch darauf?
Danke für eure Hilfe
Grüße
Lars
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#2

Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Man kann es mit dem Ausbildungsbetrieb verhandeln. Mir ist aber unklar wie üblich dies ist.
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