Fehler beim Arbeiten ausgleichen mit Überstunden
#1

Grüsst euch Leute,

ich weiß nicht ob ich hier richtig bin aber frage einfach mal drauf los.
Meine Freundin hat vor ca. einem halben Jahr ihre Lehre als Augenoptikerin beendet und abeitet seitdem als Optikerin.
Jetzt hat sie noch nicht so die Berufserfahrung ( klar nach zwei Jahren Umschulung ) und dadurch gehen ihr leider immer noch das ein oder andere Brillenglas zu Bruch. Nun hat der Chef ihre ganze Verkaufsprämie gestrichen und sie soll jetzt Überstunden machen, um den Verlust wieder auszugleichen, ansonsten werden ihr die Kosten vom Lohn (ca. 1050,- € Netto) abgezogen. Nun wollte ich gerne wissen ob das legal ist und was man dagegen machen kann, weil sie des wegen mittlerweile psychisch echt total am Boden ist.

Schon mal Danke für die antworten

Devi187
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#2

Handelt es sich denn um den öffentlichen Dienst?

Dieses Forum bietet dem Grunde nach keine Rechtsberatung.

Aber: Soweit ich weiß, haben Firmen eine Versicherung, die für solche Schäden aufkommt....!?!
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#3

Ein Blick in den Tarifvertrag sowie ins Kleingedruckte des Arbeitsvertrages könnten weiterhelfen.

Generell ist es so, dass Arbeitnehmer nur für grob fahrlässige oder gar vorsätzlich begangene Fehler in Haftung genommen werden können (=Schadensersatz, nicht „abarbeiten“). Fehler durch noch mangelnde Erfahrung sowie erhöhter Ausschuss gerade bei handwerklichen Tätigkeiten dürften nicht als grob fahrlässig zu betrachten sein.

Die Details erklärt dir gerne deine Gewerkschaftsrechtsberatung (das ist der Moment, in dem die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft wichtig wird...).

Ein weiterer Ansatz wäre der Weg zum Betriebsrat, falls es dort einen solchen gibt.

„Verkaufsprämien“ und andere freiwillige Entgeltbestandteile können an sich nur dann gestrichen werden, wenn sie an nachvollziehbare Bedingungen geknüpft sind (z.B. Gewinnbeteiligung ab Erreichen eines bestimmten Gewinnzieles). Abzüge vom für Gegenleistungen fälligen Entgelt sind an z.T. noch strengere Regeln gebunden, da die Gegenleistung (Arbeitszeit) ja bereits erbracht wurde.

Also: Betriebsrat, Gewerkschaft, Anwalt – beraten lassen, was geht und was man unternehmen will.
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#4

Hallo - ich gehe davon aus, dass Ihre Freundin als Angestellte tätig ist.

Man müsste zuerst einmal wissen, für was Ihre Freundin eine Verkaufsprämie erhält und welche Grundlagen damit verknüpft sind.

Ein Abzug vom Gehalt ist meiner Meinung nach nicht rechtens.

Am besten mal Kontakt zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht aufnehmen.

Die Betriebshaftpflicht wird hier nicht zahlen.

Viele Grüße!
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