Falsche Stufenzuordnung ist strafbar (Untreue)
#1

Richtig, dass dieses Zugeschachere von Posten und Geldern zumindest ein wenig begrenzt wird:

"Ein Bürgermeister muss bei der Einstellung neuer Mitarbeiter angemessene Erfahrungsstufen nach dem TVöD zuordnen. Verstößt er gegen diese Pflicht, kann dies als Untreue strafbar sein. (BGH-Urteil)

https://twitter.com/ESV_Recht/status/809719371237064704
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#2

Ja, was heißt angemessen, was heißt "einschlägig" -- leider total schwammige Begriffe - ich geb dir ein Bsp..... wenn jemand schon 10 Jahre als VFA oder so gearbeitet hat, dann kann man nicht einfach, bei Bewerbung auf eine andere Stelle so tun, als käme der frisch aus der Berufsschule und hätte noch nie gearbeitet , leider passiert das oft, dass man die Einschlägigkeit doch sehr zu Ungunsten der Arbeitnehmer auslegt -- Berufserfahrung im Bereich ist Berufserfahrung, und wenn jemand nur das Sachgebiet wechselt, dann wird einem daraus mittlerweile schon der Strick gedreht und man bekommt die Erfahrungsstufen zum Teil nicht mal mehr mit.... von Erziehern wurde das auch berichtet --- wie sollen Leute so noch Stellen wechseln??? Früher hätte man das gar nicht kürzen dürfen -- heute wird man schon zum ewigen Berufsanfänger bei jedwedem Versuch eine Stelle zu wechseln - da kann man ja immer ankommen und sagen, die Stelle sei ja nicht einschlägig .... und welcher Bewerber will da schon klagen oder im Vorstellungsgespräch ablehnen .....
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