Stufenzuordnung und Vorbeschäftigungszeiten
#1
Shy 

Hallo, hallo, ich suche Experten für den Bereich TVöD VKA, die mir bei meinem Problem helfen können.

"Die Anrechnung von förderlichen Zeiten bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs gemäß §16 Abs. 2 Satz 3 TVöD (VKA) liegt im Ermessen des Arbeitgebers."

Dies wurde mir als Begründung gesagt, als ich als Schwerbehinderter mit 25 jähriger Berufserfahrung, die Gleichbehandlung zu einem Kollegen gefordert habe. 
Gibt es Urteile, Kommentare oder Definitionen die Auskunft darüber geben was "förderliche Zeiten" sind und in welcher Form das "Ermessen" ausgeübt werden kann?

Ich freue mich über jede Zuschrift!
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#2

In NRW unterliegt die Stufenzuordnung der Mitbestimmung des Personalrates.
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