19.12.2016, 14:11
Richtig, dass dieses Zugeschachere von Posten und Geldern zumindest ein wenig begrenzt wird:
"Ein Bürgermeister muss bei der Einstellung neuer Mitarbeiter angemessene Erfahrungsstufen nach dem TVöD zuordnen. Verstößt er gegen diese Pflicht, kann dies als Untreue strafbar sein. (BGH-Urteil)
https://twitter.com/ESV_Recht/status/809719371237064704
"Ein Bürgermeister muss bei der Einstellung neuer Mitarbeiter angemessene Erfahrungsstufen nach dem TVöD zuordnen. Verstößt er gegen diese Pflicht, kann dies als Untreue strafbar sein. (BGH-Urteil)
https://twitter.com/ESV_Recht/status/809719371237064704