Falsche Stufeneingruppierung bei Einstellung
#1

Bei meiner Einstellung vor 6 Jahren als Handwerker bei der Stadt wurden 20 Jahre Berufserfahrung nicht berücksichtigt. Es fand keine Aufklärung statt, da wir durch Corona bestimmt wurden. Dann wechselten meine Vorgesetzten mehrfach und das Thema wurde nicht angegangen. Jetzt strebe ich eine Bereinigung, bzw. eine Eingruppierung in eine höhere Stufe an und mir wurde vom Personalamt gesagt, das sei verjährt. Stimmt das?
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#2

Nein, aber im Ergebnis kann dies korrekt sein Das ist nicht verjährt. Soweit mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung vorlagen bestand Anspruch auf Stufe 3. Dies kann auch nun noch korrigiert weren. Aber es ist offen ob es einschlägige Berufserfahrung war. Anerkennung förderlicher Berufserfahrung und mehr als Stufe 3 geht nach Vertragsunterschrift nicht mehr.
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