16.03.2017, 11:26
Hallo zusammen,
lt. dem Landesreisekostengesetz für BW erhält man 0,25 Euro pro Kilometer wenn man sein privates Fahrzeug nutzt.
Laut Personalabteilung können Mitarbeiter die ihr Fahrzeug als Dienstfahrzeug genehmigen lassen 0,35 Euro abrechnen für Dienstfahrten. Man erhält die Genehmigung dafür, wenn man über 20 Dienstfahrten pro Jahr macht.
Weiß jemand, wo das im Gesetz geregelt ist? Die Personalabteilung verweist auf das Gesetz, aber da finde ich so leider nichts.
Im Landesreisekostengesetz erhält man 0,35 für ein Fahrzeug, das überwiegend für dienstliche Zwecke gehalten wird und das trifft ja da nicht zu.
Was bekommt ihr als Wegstreckenentschädigung und auf welcher Rechtsgrundlage?
Grüße
Antje
lt. dem Landesreisekostengesetz für BW erhält man 0,25 Euro pro Kilometer wenn man sein privates Fahrzeug nutzt.
Laut Personalabteilung können Mitarbeiter die ihr Fahrzeug als Dienstfahrzeug genehmigen lassen 0,35 Euro abrechnen für Dienstfahrten. Man erhält die Genehmigung dafür, wenn man über 20 Dienstfahrten pro Jahr macht.
Weiß jemand, wo das im Gesetz geregelt ist? Die Personalabteilung verweist auf das Gesetz, aber da finde ich so leider nichts.
Im Landesreisekostengesetz erhält man 0,35 für ein Fahrzeug, das überwiegend für dienstliche Zwecke gehalten wird und das trifft ja da nicht zu.
Was bekommt ihr als Wegstreckenentschädigung und auf welcher Rechtsgrundlage?
Grüße
Antje