04.07.2010, 18:01
An der Giebelseite meines 250 Jahre alten Fachwerkhauses führt ein 5.40 m breiter Weg entlang, der bisher durch einen 1m breiten Grünstreifen von der Hauswand=Grundstücksgrenze getrennt war.
Dieser Grünstreifen wurde jetzt bis an meine Hauswand asphaltiert. Der Weg hat keinen Bürgersteig, er wird in beiden Richtungen befahren und es wird auf beiden Seiten geparkt.
Somit sind die Autofahrer gezwungen Schlangenlinien zu fahren, bzw fahren sie so dicht an meinem Haus vorbei, dass bereits zweimal die Hausecke beschädigt wurde (Fahrerflucht).
Durch das unmittelbare Fahren entlang alter Bausubstanz (auch nachts) bin ich erheblichen Lärm- und Erschütterungsbelästigungen ausgesetzt.
Frage 1.; gibt es eine Mindestabstandsfläche zwischen Wohnhaus und Fahrbahn?
Frage 2: Habe ich Anspruch auf eine verkehrsberuhigende Maßnahme ?
Dieser Grünstreifen wurde jetzt bis an meine Hauswand asphaltiert. Der Weg hat keinen Bürgersteig, er wird in beiden Richtungen befahren und es wird auf beiden Seiten geparkt.
Somit sind die Autofahrer gezwungen Schlangenlinien zu fahren, bzw fahren sie so dicht an meinem Haus vorbei, dass bereits zweimal die Hausecke beschädigt wurde (Fahrerflucht).
Durch das unmittelbare Fahren entlang alter Bausubstanz (auch nachts) bin ich erheblichen Lärm- und Erschütterungsbelästigungen ausgesetzt.
Frage 1.; gibt es eine Mindestabstandsfläche zwischen Wohnhaus und Fahrbahn?
Frage 2: Habe ich Anspruch auf eine verkehrsberuhigende Maßnahme ?