Für eine rückständige Vergütung und Höhergruppierung.
#1

Seit 2023 obliegt mir die selbstständige Erarbeitung und termingerechte Abgabe sämtlicher Statistikberichte für das Landesverwaltungsamt.
Seit 2023 habe ich selbstständig Verwendungsnachweise wie Re-Member, den jährlichen Verwendungsnachweis für die Eckdatenerhebung sowie die Fördermittel aufgestellt.

Wie kann ich hier Fristbeginn und Fälligkeit beziffern?

Vielen Dank im Voraus
Kerstin
Zitieren
#2

Ob es wirklich eine Höhergruppierung begründet wäre nach der bisherige Darlegung für mich fraglich.

"Wie kann ich hier Fristbeginn und Fälligkeit beziffern?"
Soweit es sich tatsächlich um höherwertige Tätigkeiten handelt die im Ergebnis zu einer höheren Eingruppierung führen (ggf. unter Berücksichtigung von Anforderungen an die Person), greift die höhere Eingruppierung ab wirksamer und dauerhafter Übertragung der Tätigkeit.
Hinsichtlich Zahlungsansprüche kommt es darauf an, wann entsprechende Ansprüche erstmals hinreichend konkret und unter Einhaltung der Formvorschriften (früher schriftlich nun textlich) geltend gemacht wurden. Ab dem Datum sind Ansprüche 6 Monate rückwirkend durchsetzbar.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort



Möglicherweise verwandte Themen…

 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst