15.11.2025, 13:34
Hallo zusammen,
derzeit steht eine Bewerbung beim Bund aus. Die Stelle ist prinzipiell mit E12 ausgeschrieben.
Derzeit bin ich im TV-L mit einer E12 in der IT eingestellt.
Man bietet mir erstmal ein E11 an und es soll eine Bewertung durch einen externen Gutachter geben, danach soll dann evtl. eine Höhergruppierung in die E12 erfolgen. Vielleicht sind vorher noch ein paar Lehrgänge nötig ...
Ist das heute tatsächlich gängige Praxis?
Die Begutachtung würde schon vor Dienstantritt durchgeführt und könnte evtl. bis zu meinem Dienstantritt erledigt sein.
Was genau wird da wie begutachtet, wenn ich noch garnicht dort arbeite?
Meine damalige Höhergruppierung von E11 nach E12 im TV-L wurde über die Tätigkeitsbeschreibung realisert.
Da ich "nur" den Staatlich geprüften Techniker für Informatik habe, also keinen Bachelor oder Master, ist mir die Sachlage durchaus bewusst. Ich bin allerdings davon ausgegangen, dass die Möglichkeiten im TV-L und TVöD ähnlich sind.
Ich befinde mich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis und bin daher entspannt, wechseln möchte ich nur, weil ich gerne noch weitere Bereiche in der IT kennenlernen will.
Konkret verstehe ich das Thema der Begutachtung nicht.
Wenn der Gutachter zu dem Ergebnis kommt, dass das mit der E12 passt, dann muss es ja auch eine TVöD Regel für die Eingruppierung geben, oder?
Ich leider keine Hinweise dazu im Netz gefunden. Für sachdienliche Hinweise wäre ich dankbar =D.
Viele Grüße
Ole
derzeit steht eine Bewerbung beim Bund aus. Die Stelle ist prinzipiell mit E12 ausgeschrieben.
Derzeit bin ich im TV-L mit einer E12 in der IT eingestellt.
Man bietet mir erstmal ein E11 an und es soll eine Bewertung durch einen externen Gutachter geben, danach soll dann evtl. eine Höhergruppierung in die E12 erfolgen. Vielleicht sind vorher noch ein paar Lehrgänge nötig ...
Ist das heute tatsächlich gängige Praxis?
Die Begutachtung würde schon vor Dienstantritt durchgeführt und könnte evtl. bis zu meinem Dienstantritt erledigt sein.
Was genau wird da wie begutachtet, wenn ich noch garnicht dort arbeite?
Meine damalige Höhergruppierung von E11 nach E12 im TV-L wurde über die Tätigkeitsbeschreibung realisert.
Da ich "nur" den Staatlich geprüften Techniker für Informatik habe, also keinen Bachelor oder Master, ist mir die Sachlage durchaus bewusst. Ich bin allerdings davon ausgegangen, dass die Möglichkeiten im TV-L und TVöD ähnlich sind.
Ich befinde mich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis und bin daher entspannt, wechseln möchte ich nur, weil ich gerne noch weitere Bereiche in der IT kennenlernen will.
Konkret verstehe ich das Thema der Begutachtung nicht.
Wenn der Gutachter zu dem Ergebnis kommt, dass das mit der E12 passt, dann muss es ja auch eine TVöD Regel für die Eingruppierung geben, oder?
Ich leider keine Hinweise dazu im Netz gefunden. Für sachdienliche Hinweise wäre ich dankbar =D.
Viele Grüße
Ole



