Externer Gutachter für Eingruppierung
#1

Hallo zusammen,

derzeit steht eine Bewerbung beim Bund aus. Die Stelle ist prinzipiell mit E12 ausgeschrieben.
Derzeit bin ich im TV-L mit einer E12 in der IT eingestellt.
Man bietet mir erstmal ein E11 an und es soll eine Bewertung durch einen externen Gutachter geben, danach soll dann evtl. eine Höhergruppierung in die E12 erfolgen. Vielleicht sind vorher noch ein paar Lehrgänge nötig ...

Ist das heute tatsächlich gängige Praxis?
Die Begutachtung würde schon vor Dienstantritt durchgeführt und könnte evtl. bis zu meinem Dienstantritt erledigt sein.
Was genau wird da wie begutachtet, wenn ich noch garnicht dort arbeite?

Meine damalige Höhergruppierung von E11 nach E12 im TV-L wurde über die Tätigkeitsbeschreibung realisert.
Da ich "nur" den Staatlich geprüften Techniker für Informatik habe, also keinen Bachelor oder Master, ist mir die Sachlage durchaus bewusst. Ich bin allerdings davon ausgegangen, dass die Möglichkeiten im TV-L und TVöD ähnlich sind.

Ich befinde mich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis und bin daher entspannt, wechseln möchte ich nur, weil ich gerne noch weitere Bereiche in der IT kennenlernen will.

Konkret verstehe ich das Thema der Begutachtung nicht.
Wenn der Gutachter zu dem Ergebnis kommt, dass das mit der E12 passt, dann muss es ja auch eine TVöD Regel für die Eingruppierung geben, oder?

Ich leider keine Hinweise dazu im Netz gefunden. Für sachdienliche Hinweise wäre ich dankbar =D.

Viele Grüße

Ole
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#2

"Konkret verstehe ich das Thema der Begutachtung nicht."
Es geht um die Feststellung ob die die Anforderungen an den sonstigen Beschäftigten. " sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben"
Es geht also um die Frage ob gleichwertige Fähigkeiten zum eigentlich geforderten Hochschulabschluss vorliegen.

Die Anforderungen sonstiger Beschäftigter in der IT werden hier beschrieben:
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/Eingruppierung/2025_Definitionen_u_Kommentier_Teil_III.pdf?__blob=publicationFile&v=8

"Wenn der Gutachter zu dem Ergebnis kommt, dass das mit der E12 passt, dann muss es ja auch eine TVöD Regel für die Eingruppierung geben, oder?"
Die Tätigkeit ist wohl E12. Wenn die Voraussetzungen des sonstigen Beschäftigten erfüllt sind, dann ist es auch eine E12. Wenn nicht würde es zu einer Eingruppierung in dee E11 kommen. Dies stützt sich auf § 12 (2) lit. b) TVEntgO "b) werden von ihm sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, miterfasst, sind Beschäftigte, die weder die Voraussetzung nach Buchstabe a noch die
nach Buchstabe b erfüllen, bei Erfüllung der sonstigen Anforderungen des Tätigkeitsmerkmals eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert. "
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#3

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Ist gar nicht so trivial das Thema.
Ist die Fachkräftezulage noch aktuell, bzw. findet sie beim Bund Anwendung?
Einbußen im Verdienst nimmt ja keiner gerne hin.

Schauen wir mal wie das Gespräch läuft, letztendlich ist der Verdienst auch nicht alles.
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#4

https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2024/RdSchr_20241217.pdf?__blob=publicationFile&v=2
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#5

Danke 👍
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